Um die Rolle der Hausärzte in unserem Gesundheitssystem zu stärken, hat die Politik mit dem Paragraf 73b SGB V einen eigenen gesetzlichen Rahmen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber die Hausarztpraxis in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung gestellt. Und das aus gutem Grund. Unser Gesundheitssystem wird immer komplizierter und die Patienten fühlen sich allein gelassen. Sie brauchen jemanden, der sich auskennt und der weiß, welche Behandlung im Einzelfall notwendig ist.
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) legt den Fokus auf die ganzheitliche Versorgung des Patienten. Hierzu ist der Hausarzt für den Patienten die wichtigste Anlaufstelle, da alle Befunde anderer Institutionen und Fachärzte bei ihm zusammenlaufen. Dies wiederum gewährleistet dem Hausarzt einen vollständigen Überblick über die Beschwerden des Patienten. Er kann mögliche Zusammenhänge einfacher erkennen und auf Basis dessen eine optimale Behandlung gewährleisten.
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Vertrag sichern Sie aktiv den Erhalt Ihrer gewohnten hausärztlichen Versorgung durch unsere Praxis. Sie wissen sicherlich aus der Presse, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit sind, sich als Hausärzte niederzulassen. In den kommenden Jahren wird sich auch gerade bei uns eine dramatische Versorgungssituation einstellen.
Wir informieren Sie gerne.
Ihr Praxisteam
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